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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis und/oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Durch Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden. Ein Auftrag bedarf keiner Form, er kommt auch dadurch zustande, dass unsere Tätigkeit in Anspruch genommen wird. Die Annahme unserer Maklerdienste oder unserer Angebotsangaben sowie Auswertung von uns gegebener Nachweise genügen zum Zustandekommen eines Maklervertrages zu diesen Geschäftsbedingungen. Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Köln Gerichtsstand.

1. Sofern ein Kaufinteressent von unserem Angebot bereits Kenntnis hat, ist dieser verpflichtet uns binnen drei Tagen unter Beifügung entsprechender Nachweise zu informieren. Geschieht dies nicht innerhalb der vorgenannten Frist, kann er sich uns gegenüber nicht auf Vorkenntnis berufen.

2. Unsere Angaben, Auskünfte und Mitteilungen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht ohne unsere Einwilligung an Dritte weitergegeben werden. Bei Zuwiderhandlung gegen die Weitergabe und Vertraulichkeit und Vertragsabschluss durch oder mit Dritten, ist unser Auftraggeber verpflichtet, uns als Schadenersatz die Gebühren zu zahlen, die uns zugestanden hätten, wenn wir selbst den Vertrag geschlossen hätten.

3. Der Verkäufer eines Objektes ist verpflichtet, uns alle für den Verkauf erforderlichen Angaben zu machen und Unterlagen zu liefern, sowie uns auf Verlangen Vollmacht zur Einsicht der Grundbuch-, Einheitswert-, Katasterakten und sonstigen verkaufsrelevanten Unterlagen zu erteilen. Unsere Angebote erfolgen gemäß den uns vom Auftraggeber erteilten Auskünften. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben können wir keine Gewähr übernehmen. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Wir übernehmen auch keine Gewähr für die Bonität der von uns zusammengeführten Vertragspartner. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.

4. An Maklerprovision sind für den An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und von Eigentumswohnungen, berechnet vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis, vom Käufer 3,0% und vom Verkäufer 3% (jeweils 3,57% inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) zu zahlen. Erfolgt der Erwerb durch Information und/ oder Wirkwirkung der Deutsche Systembau- und Projektentwicklungsgesellschaft mbH im Wege der Zwangsversteigerung, so erhält diese ebenfalls die Vermittlungsprovision von 3,57 % inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer auf den Zuschlagspreis. Ist die von der Deutsche Systembau- und Projektentwicklungsgesellschaft mbH nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss des Vertrages oder das Versteigerungsobjekt dem Empfänger bekannt, erklärt er das der Deutsche Systembau- und Projektentwicklungsgesellschaft mbH innerhalb einer Frist von 3 Tagen und führt den Nachweis, woher seine Kenntnis stammt. Spätere Widersprüche braucht die Deutsche Systembau- und Projektentwicklungsgesellschaft mbH nicht gegen sich gelten zu lassen. Die Höhe der Bruttoprovision unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung.

5. Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung bzw. aufgrund unseres Nachweises ein Vertrag zustande gekommen ist; Mitursächlichkeit genügt. Die Provision ist fällig und zahlbar nach Rechnungserteilung. Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einem späteren Termin oder zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der vertraglich vereinbarte wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebotsinhalt abweicht. Sofern aufgrund unserer Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit Verhandlungsparteien direkte Verhandlungen aufnehmen, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

7. Wir sind berechtigt auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden.

8. Im Falle eines uns erteilten Alleinauftrages sind direkt an den Auftraggeber herantretende Interessenten unter Bezugnahme auf das bestehende Auftragsverhältnis stets und ausschließlich an uns zu verweisen. Insofern enthält sich der Auftraggeber der eigenen Abschlusstätigkeit.

9. Bei Vertragsabschluss hat der Auftraggeber uns auf Verlangen die Vertragspartei bekanntzugeben. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.

10. Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Sofern er dies unterlässt, haben wir Anspruch auf Ersatz von nachträglichen Auslagen und Zeitaufwendungen.

11. Wir haben Anspruch auf Maklerprovision, wenn anstelle des von uns angebotenen Geschäftes ein Ersatzgeschäft zustande kommt, das in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des ursprünglich bezweckten Geschäftes tritt, z.B. durch Enteignung, Umlegung, Zwangsversteigerung, Tausch oder Ausübung eines Vorrechts.

12. Vertragswidriges Verhalten unseres Auftraggebers berechtigt uns zum Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen. Schadenersatzansprüche uns gegenüber sind, mit Ausnahme bei nachgewiesenem vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten, ausgeschlossen.

13. Deutsche Systembau- und Projektentwicklungsgesellschaft mbH ist für die Investmentangebote der Quinterra Development Group ein reiner Vermittler und stellt für Sie den Kontakt zu dieser Unternehmensgruppe her. Alle Zahlen und Angaben beruhen auf uns mitgeteilten Informationen der QUINTERRA und haften nicht für mögliche Fehler oder Angaben.

14. Abweichungen von unseren "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Sollten Teile unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle evtl. unwirksamer Bestimmungen treten ansonsten einschlägige gesetzliche Bestimmungen.
Besondere Hinweise

Ist der Interessent (nachstehend als Auftraggeber bezeichnet) daran interessiert, auf einem von Deutsche Systembau- und Projektentwicklungsgesellschaft mbH (nachfolgend als Auftragnehmer bezeichnet) nachgewiesenen Grundstück ein Neubauvorhaben zu erstellen, gelten zusätzlich die nachstehenden Bedingungen:

1. Der Auftraggeber ist am Bau einer oder mehrerer Immobilie(n) interessiert und beabsichtigt über die Vermittlung des Auftragnehmers auf einem vom Auftragnehmer nachgewiesenen Grundstück zu bauen.

2. Um dem Auftraggeber bei der Suche nach einem Bauplatz behilflich zu sein, weist ihm der Auftragnehmer als Makler zum Verkauf stehende Grundstücke nach. Eine Verpflichtung vom Auftragnehmer zur Beschaffung eines Grundstückes ist nicht vereinbart.

3. Alle vom Auftragnehmer weitergegebenen Bauplatzdaten stammen vom Eigentümer, von Behörden oder sonstigen Dritten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben über das Grundstück zu überprüfen. Der Auftragnehmer haftet nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten.

4. Erwirbt der Auftraggeber eines der ihm durch die Aktivität des Auftragnehmers nachgewiesenen Grundstücke, so wird er dem Auftragnehmer oder einem Baupartner vom Auftragnehmer spätestens 90 Tage nach notariellem Kaufvertrag, den Auftrag zum Bau eines Hauses erteilen und den vereinbarten Bau mit dem Auftragnehmer oder über den Auftragnehmer mit seinen Baupartnergesellschaften, durchführen.

5. Der Auftraggeber hat auch das Recht, den Auftragnehmer schriftlich innerhalb von 90 Tagen nach notariellem Kauf des Grundstücks mitzuteilen, nicht mit dem Auftragnehmer oder seinen Baupartnergesellschaften zu bauen.

6. Erwirbt der Auftraggeber eines der ihm vom Auftragnehmer benannten Grundstücke, so ist eine Nachweisprovision in Höhe von 3% zzgl. Mehrwertsteuer (3,57% inkl. MwSt.) des Grundstückspreises an den Auftragnehmer zu zahlen. Die Provision ist fällig mit Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages.

7. Erwirbt der Auftraggeber eines der ihm vom Auftragnehmer benannten Grundstücke und erklärt gegenüber dem Auftragnehmer gemäß Ziffer 5 nicht über den Auftragnehmer oder mit seinen Baupartnergesellschaften zu bauen, so verpflichtet er sich, an den Auftragnehmer eine zusätzliche Nachweisprovision von 4% zzgl. Mehrwertsteuer (4,76% inkl. MwSt.) des beurkundeten Grundstückspreises zu zahlen. Diese zusätzliche Provision wird dann mit Datum der Mitteilung an den Auftragnehmer fällig, spätestens jedoch auch ohne diese Mitteilung 90 Tage nach notariellem Grundstückskaufvertrag.

8. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm vom Auftragnehmer bezeichneten Grundstücke oder Daten der Grundstückseigentümer nicht ohne schriftliche Genehmigung des Auftragnehmers an Dritte weiterzugeben.

9. Erwirbt ein Dritter das Grundstück und beruht seine Grundstückskenntnis mittelbar oder unmittelbar auf der Verletzung der dem Auftraggeber obliegende Verschwiegenheitspflicht gemäß Ziffer 8, so hat der Auftraggeber an den Auftragnehmer die in den Ziffern 6 und 7 genannte Provision und zusätzliche Nachweisprovision zu entrichten, sofern nicht diese Provisionen von dem dann kaufenden Grundstückserwerber gezahlt werden.

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